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VBVG 2026 · Praxis-Leitfaden

Alle 16 Fallpauschalen
auf einen Blick

Der vollständige Leitfaden zur Berufsbetreuer-Vergütung nach dem neuen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz 2026 — inklusive BeVeFoVO NRW.

Was hat sich 2026 geändert?

Mit dem KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) ist zum 1. Januar 2026 die bislang umfangreichste Reform der Betreuervergütung in Kraft getreten. Die alte Tabellenstruktur (A, B, C) wurde abgelöst, die Pauschalen wurden spürbar angehoben, und das Berechnungsschema wurde vereinfacht. Statt Stundenrechnung gilt jetzt ein Pauschalensystem mit vier Achsen, aus denen sich 16 Fallpauschalen ergeben.

Die vier Berechnungsachsen

Jede Vergütung setzt sich aus einer Kombination dieser vier Faktoren zusammen. 2 × 2 × 2 × 2 = 16 mögliche Pauschalen.

Achse 1 · § 8 Abs. 2 VBVG
Vergütungsstufe
Stufe 1 (ohne Hochschulabschluss, ehem. Tab. A+B) oder Stufe 2 (mit Hochschulabschluss, ehem. Tab. C).
Achse 2 · § 9 Abs. 4 VBVG
Vermögensstatus
Mittellos (Vergütung aus der Staatskasse) oder nicht mittellos (aus dem Vermögen des Betreuten).
Achse 3 · § 9 Abs. 3 VBVG
Gewöhnlicher Aufenthalt
Stationäre Einrichtung (Pflegeheim) oder andere Wohnform (eigene Wohnung, betreutes Wohnen, WG).
Achse 4 · § 9 Abs. 2 VBVG
Dauer der Betreuung
Erste 12 Monate ab Bestellungsdatum oder ab dem 13. Monat (laufende Betreuung).

Alle 16 Fallpauschalen

Quelle: Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Alle Beträge in Euro pro Monat.

Stufe 1 — Ohne Hochschulabschluss

ehemals Tabelle A + B
Vermögen Wohnform 1.–12. Monat Ab 13. Monat Quartal · Jahr
Nicht mittellos Stationär 233 € 115 € 699 € · 2.796 €
Nicht mittellos Andere Wohnform 325 € 192 € 975 € · 3.900 €
Mittellos Stationär 208 € 98 € 624 € · 2.496 €
Mittellos Andere Wohnform 247 € 144 € 741 € · 2.964 €

Stufe 2 — Mit Hochschulabschluss

ehemals Tabelle C
Vermögen Wohnform 1.–12. Monat Ab 13. Monat Quartal · Jahr
Nicht mittellos Stationär 305 € 155 € 915 € · 3.660 €
Nicht mittellos Andere Wohnform 427 € 250 € 1.281 € · 5.124 €
Mittellos Stationär 275 € 130 € 825 € · 3.300 €
Mittellos Andere Wohnform 324 € 190 € 972 € · 3.888 €

Quartal = Pauschale × 3 · Jahr = Pauschale × 12 · alle Werte basierend auf laufender Betreuung im jeweiligen Zeitraum.

Übergangsregelung — § 19 VBVG

Abrechnungsmonate, die noch im Jahr 2025 begonnen haben, werden vollständig nach dem alten VBVG berechnet — auch wenn sie ins Jahr 2026 hineinreichen. Erst Abrechnungszeiträume, die vollständig ab dem 1. Januar 2026 beginnen, fallen unter das neue Pauschalensystem.

Praxis-Hinweis

Das bedeutet konkret: Ein Abrechnungsmonat, der am 28. Dezember 2025 begonnen hat, wird komplett nach altem Recht berechnet. Auch wenn Sie ihn erst im Februar 2026 einreichen. Achten Sie beim Ausfüllen des Antrags genau auf den Beginn des Berechnungsmonats, nicht auf das Einreichungsdatum.

BeVeFoVO NRW — Pflichtformular ab April 2026

Berufsbetreuer in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 1. April 2026 ein einheitliches Formular (BS 53) für jeden Vergütungsantrag verwenden. Ab 1. Juli 2026 ist die Einreichung nur noch elektronisch möglich.

Heute
Vorbereitung
eBO einrichten, Vorlagen anpassen
01.04.2026
BS 53 Pflicht
Formular muss verwendet werden
01.07.2026
Nur elektronisch
eBO, beA oder MJP

Welche elektronischen Postfächer kommen in Frage?

Aus der Praxis

Wenn Sie bisher keinen elektronischen Zugang haben, ist das MJP die beste Sofortlösung. Die Einrichtung dauert 10–15 Minuten und ist DSGVO-konform. Wer regelmäßig hohe Antragsvolumen hat, kann später auf eBO umsteigen.

Checkliste für jeden Vergütungsantrag

Vor dem Einreichen sollten Sie folgende Punkte gegenprüfen:

BetreuSoft macht das automatisch
Berechnet die Vergütung für all Ihre Klienten nach VBVG 2026, generiert das BeVeFoVO-Formular BS 53 als PDF und übergibt es bereit für eBO oder MJP.
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