Der vollständige Leitfaden zur Berufsbetreuer-Vergütung nach dem neuen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz 2026 — inklusive BeVeFoVO NRW.
Mit dem KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) ist zum 1. Januar 2026 die bislang umfangreichste Reform der Betreuervergütung in Kraft getreten. Die alte Tabellenstruktur (A, B, C) wurde abgelöst, die Pauschalen wurden spürbar angehoben, und das Berechnungsschema wurde vereinfacht. Statt Stundenrechnung gilt jetzt ein Pauschalensystem mit vier Achsen, aus denen sich 16 Fallpauschalen ergeben.
Jede Vergütung setzt sich aus einer Kombination dieser vier Faktoren zusammen. 2 × 2 × 2 × 2 = 16 mögliche Pauschalen.
Quelle: Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Alle Beträge in Euro pro Monat.
| Vermögen | Wohnform | 1.–12. Monat | Ab 13. Monat | Quartal · Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Nicht mittellos | Stationär | 233 € | 115 € | 699 € · 2.796 € |
| Nicht mittellos | Andere Wohnform | 325 € | 192 € | 975 € · 3.900 € |
| Mittellos | Stationär | 208 € | 98 € | 624 € · 2.496 € |
| Mittellos | Andere Wohnform | 247 € | 144 € | 741 € · 2.964 € |
| Vermögen | Wohnform | 1.–12. Monat | Ab 13. Monat | Quartal · Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Nicht mittellos | Stationär | 305 € | 155 € | 915 € · 3.660 € |
| Nicht mittellos | Andere Wohnform | 427 € | 250 € | 1.281 € · 5.124 € |
| Mittellos | Stationär | 275 € | 130 € | 825 € · 3.300 € |
| Mittellos | Andere Wohnform | 324 € | 190 € | 972 € · 3.888 € |
Quartal = Pauschale × 3 · Jahr = Pauschale × 12 · alle Werte basierend auf laufender Betreuung im jeweiligen Zeitraum.
Abrechnungsmonate, die noch im Jahr 2025 begonnen haben, werden vollständig nach dem alten VBVG berechnet — auch wenn sie ins Jahr 2026 hineinreichen. Erst Abrechnungszeiträume, die vollständig ab dem 1. Januar 2026 beginnen, fallen unter das neue Pauschalensystem.
Das bedeutet konkret: Ein Abrechnungsmonat, der am 28. Dezember 2025 begonnen hat, wird komplett nach altem Recht berechnet. Auch wenn Sie ihn erst im Februar 2026 einreichen. Achten Sie beim Ausfüllen des Antrags genau auf den Beginn des Berechnungsmonats, nicht auf das Einreichungsdatum.
Berufsbetreuer in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 1. April 2026 ein einheitliches Formular (BS 53) für jeden Vergütungsantrag verwenden. Ab 1. Juli 2026 ist die Einreichung nur noch elektronisch möglich.
Wenn Sie bisher keinen elektronischen Zugang haben, ist das MJP die beste Sofortlösung. Die Einrichtung dauert 10–15 Minuten und ist DSGVO-konform. Wer regelmäßig hohe Antragsvolumen hat, kann später auf eBO umsteigen.
Vor dem Einreichen sollten Sie folgende Punkte gegenprüfen: